Karben: Im Landkreis Wetterau müssen nach DGB-Berechnungen jährlich rd. 517.000 Euro an Steuermitteln aufgewendet werden, um Geringverdienern mit Vollzeitjob das Existenzminimum zu sichern. Rechnet man die Betroffenen mit sozialversicherten Teilzeitjobs hinzu, so sind es bereits gut 860.000 Euro, die Kommune und Bund gemeinsam über das Hartz IV-System beisteuern müssen. „Armut trotz Erwerbstätigkeit ist auch in der Wetterau ein ernstes Problem, das uns alle teuer zu stehen kommt", so Bernd Benölken, der Vorsitzende des DGB-Kreisverbands Wetterau.
1.356 Haushalte wurden allein im Wetteraukreis im Durchschnitt des Jahres 2010 gezählt, die von der Arbeit mindestens eines sozialversichert Beschäftigten nicht leben konnten. Im Schnitt musste der Lohn ergänzend über Hartz IV um 637 Euro im Monat aufgestockt werden. Dabei nehmen längst nicht alle in Frage kommenden Geringverdiener ihren Anspruch auf zusätzliche Fürsorgeleistungen wahr. „Nur etwa jede/r zweite Vollzeitbeschäftigte stockt den geringen Verdienst mit Hartz IV auf", so Bernd Benölken.
Der DGB beruft sich dabei auf frühere wissenschaftliche Untersuchungen von Sozialforschern. Wesentliche Gründe für den Verzicht seien fehlendes Wissen, aber auch „Scham und Scheu" vor dem Antragsverfahren. Viele wollten sich nicht quasi finanziell vor den Behörden „ausziehen". Ein Ratgeber des DGB gibt viele hilfreiche Informationen für Niedriglohnempfänger, die Anspruch auf Hartz IV haben.
Neben den Aufstockern mit sozialversichertem Job gab es 2010 aber auch 207 Hartz IV-Haushalte von selbständig Tätigen und weitere 1.122 Haushalte, in denen mindestens eine Person einen Minijob hat. Unter Einbeziehung auch dieser Bedarfsgemeinschaften mussten insgesamt für alle Erwerbstätigen mit Niedrigeinkommen im Wetteraukreis sogar rd. 2,2 Mio. Euro ergänzend zum Lohn über Hartz IV aufgestockt werden.
„Wenn Lohndumping und prekäre Beschäftigung nicht zurückgedrängt werden, müssen bundesweit sogar Steuermittel dauerhaft in Milliardenhöhe aufgebraucht werden. Dadurch drohen weitere Wettbewerbsverzerrungen zwischen Unternehmen, die existenzsichernde Löhne zahlten und denjenigen, die sich die Armutsfalle zunutze machen", so Bernd Benölken. Die staatliche Subventionierung der Niedriglöhne müsse durch Mindestlöhne nicht unter 8,50 Euro die Stunde und ein besseres Wohngeld, insbesondere für Geringverdiener mit Kindern, zurückgedrängt werden.
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| DGB Ortsverband Karben |
16.02.2012
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